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BSR-Mitarbeiter bei der Grundreinigung
© BSR

Die Komplettreinigung der Straßen­ erfolgt „von Hauswand zu Hauswand“: Fahr­bahnen und Gehwege werden besonders gründlich gekehrt. Außerdem bekommen Mittelstreifen und Baum­scheiben eine Extra-Reinigung. Die Einsatzkräfte säubern und reparieren zudem die Straßenpapierkörbe. Der Straßen­kehricht besteht dabei größtenteils aus Streugut­resten, Verpackungs­abfällen und Zigarettenkippen. Insgesamt dauert die Grundreinigung mehrere Wochen und ist stark vom Wetter abhängig. Peggy Hertner, Leiterin der BSR-Geschäfts­einheit Reinigung: „Kehr­maschinen können wir frühmorgens nur bei Plusgraden einsetzen, weil diese mit Sprühwasser arbeiten. Und falls es noch mal zu einem Wintereinbruch kommt, hat der Winterdienst klar Vorrang.“

Von den 2.100 Einsatzkräften arbeiten 1.200 Beschäftigte als Handreiniger, die mit Besen, Schippe und Kehrichtkarre unterwegs sind. An Fahrzeugtechnik setzt die BSR neben Kehrmaschinen vor allem Kehrichtsammel­fahrzeuge, Spülwagen und Ladekranfahrzeuge ein. Die Frühjahrsgrundreinigung findet – wie sonst auch die reguläre Straßenreinigung – in zwei Schichten am Tag statt. Unter dem Motto „Umparken für Sauberkeit“ verwendet die BSR auch dieses Jahr in den Außenbezirken besondere Hinweisschilder für Autofahrer. „Es erleichtert uns enorm die Arbeit, wenn die Anwohner für eine bestimmte Zeit kurz ihr Auto umparken. Dann können unsere Leute die Bordsteinkanten und Parkbuchten besser reinigen“, sagt Reinigungschefin Hertner.

Auch bei der Frühjahrsgrundreinigung orientieren sich die BSR-Beschäftigten an den so genannten Straßenreinigungsklassen. Diese legen für öffentliche Straßen die Reinigungs­zuständigkeit und die Reinigungshäufigkeit fest – abhängig vom zu erwartenden Ver­schmutzungs­aufkommen: Die Bandbreite reicht von der höchsten Reinigungsklasse A1a (mehrmalige Reinigung pro Tag auf besonders stark frequentierten Straßen) bis zur niedrigsten Reinigungsklasse A4 (einmalige Reinigung pro Woche auf besonders wenig frequentierten Straßen). Zudem gibt es Straßen außerhalb geschlossener Ortsteile, die ebenfalls von der BSR gereinigt werden (Reinigungsklasse B), sowie nicht ausgebaute Straßen, die von den jeweiligen Anliegern gereinigt werden müssen (Reinigungsklasse C).

Für die Reinigung von Parks und Grünanlagen sind in der Regel die Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Eine Ausnahme bilden die zwölf Berliner Parks, die im Rahmen des Pilotprojekts Parkreinigung seit vergangenem Sommer von der BSR gesäubert werden. Für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen (z.B. rechtswidrig entsorgter Sperrmüll, illegal abgeladener Bauschutt und unerlaubt abgestellte Autowracks) sind die bezirklichen Ordnungs­ämter die richtigen Ansprechpartner.

Mehr Infos zu Straßenreinigung und Reinigungsklassen:
www.BSR.de/Reinigung

Meldung illegaler Müllablagerungen beim Online-Ordnungsamt:
https://ordnungsamt.berlin.de/