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Wetterdienst- und Straßenzustands­informationen bilden die Grundlage für die Einsatzmaßnahmen. Die BSR-Beschäftigten sind in der Regel in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen sogar rund um die Uhr. Hierbei arbeiten die Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Diffe­ren­zierten Winterdienstes“, d.h. sie streben eine optimale Balance von Verkehrs­sicher­heit, Umweltschutz und Wirt­schaft­lichkeit an. Autofahrer können ihren Beitrag für sichere Straßen leisten, indem sie Winterreifen verwenden, ihre Fahrweise der Witterung anpassen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.

► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt Schnee und führt Strecken­streuungen durch, d.h. durchgängige Streu­ungen mit Feuchtsalz.
► Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.500 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch für diese Straßen besteht oberste Priorität. Die BSR räumt Schnee von den Fahr­bahnen einschließlich Radstreifen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz, und zwar an Kreuzungen, Einmün­dungen, Haltestellen und besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch Strecken­streuungen statt.
► Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung – zumeist Nebenstraßen. Sie werden nachrangig bearbeitet. Erst wenn der Abarbeitungs­­­stand von Stadtautobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schneeräumungen durch. Streumaß­nahmen mit Feuchtsalz sind auf E2-Straßen nicht erlaubt: Sie sind nur ausnahms­weise zulässig, z.B. bei Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz.
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich mit Vorrang auch um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen. Sie befreit die Überwege von Schnee und streut mit Splitt.
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Tramhaltestellen): Gehwegseitige Haltestellen fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich der BSR. Es wird auf der gesamten Halte­stellen­-Länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
► Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Auch für gekennzeichnete Radwege, die mit Kehr­ma­schinen befahrbar sind, ist die BSR verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumungen und keine Streumaßnahmen vor.
► Plätze und Fußgängerzonen: Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Breitscheidplatz, Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau). Die Einsatzkräfte räumen dort Schnee und streuen mit Splitt.

Winterdienst-Zuständigkeiten der Anlieger:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehwegbereich mit ab­stumpfenden Mitteln zu streuen, z.B. Splitt oder Sand. Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewehrt.
► Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei sind, und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
► Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen sind Anlieger- bzw. Grundstücks­eigentümer ver­pflichtet, Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Infos zum Winterdienst:
► Twitter (bei größeren Einsatzmaßnahmen):
https://twitter.com/BSR_de