Hauptinhaltsbereich

Die BSR ist nicht in Erklärungsnot. Die Ermittlungsergebnisse, die die Staatsanwaltschaft ihrer Anklage zugrunde legt, liegen ihr seit 2 Jahren vor. Neues ist seitdem nicht zutage getreten bzw. vorgebracht worden. In Kenntnis der Vorwürfe hat die BSR selbstverständlich intern sehr intensiv Sachaufklärung betrieben und sieht als Ergebnis diese Vorwürfe in allen Punkten entkräftet. Das gilt für den angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen. Hier ist nichts an Informationen aufgefunden worden, die dem angeblich bevorzugten Wettbewerber irgendeinen Vorteil hätte einräumen können - obwohl Herr Dr. Kramm über solche Informationen natürlich verfügt hatte. Das gilt auch für den Vorwurf der Bestechlichkeit, wo die gemachten Angebote nicht nur nicht angenommen worden waren, sondern auch zu einem Zeitpunkt abgegeben worden waren, zu dem Herr Dr. Kramm in keinem Beschäftigungsverhältnis zur BSR stand und auch nicht zu erwarten war, dass er es je sein würde.

Die BSR hat die Anklagepunkte wie deren sachliche Grundlage auch unter rechtlichen Gesichtspunkten von unabhängigen Rechtssachverständigen sehr intensiv prüfen lassen. Die Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die erhobenen Vorwürfe gegen Herrn Dr. Kramm nicht tragen. Erst auf der Grundlage dieser beiden Prüfungen haben sich die Organe der BSR - Vorstand (nota bene ohne Herrn Dr. Kramm) und Aufsichtsrat - einmütig (unter Einschluss der Arbeitnehmer) hinter Herrn Dr. Kramm gestellt. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert.

In Respekt vor der rechtlichen Bewertung durch das Gericht, das jetzt über die Zulassung der Anklage zu einer Hauptverhandlung zu entscheiden hat, versagt sich die BSR eine weitere inhaltliche Stellungnahme.