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Die Vergabe der Entsorgungsaufträge im Jahr 2004 basierten auf einer EU-weiten Ausschreibung, die selbst bei der Überprüfung des Landesrechnungshofes keinerlei Beanstandungen ergab. Die im Focusartikel erhobenen Vorwürfe entbehren daher jeglicher Grundlage. Die  BSR werden deshalb rechtliche Schritte gegen den Focus einleiten.

Im Frühjahr 2003 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus, dass die BSR 463.000 Mg Abfall pro Jahr zur Entsorgung ausschreiben sollte. Daraufhin führten die BSR ein EU-weites Ausschreibungsverfahren durch. Die Ausschreibung erfolgte verfahrensoffen in drei Losen. Alle Bewerber mussten die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls ab dem 01. Juni 2005 gewährleisten. Die Vergabe in allen drei Losen erfolgte im Frühjahr 2005. Der Landesrechnungshof Berlin hat die Vertragsgestaltung für die Dienstleistungsvergabe und für das gemischtwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen (PPP) Anfang diesen Jahres geprüft – ohne  Beanstandungen. Die Vorwürfe – u.a.  die BSR habe hier auf Millionen verzichtet - sind konstruiert und entbehren jeglicher Grundlage, so der BSR-Vorstand.  Man werde jetzt rechtliche Schritte einleiten, um gegen diese Unterstellungen vorzugehen.