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Die Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes sieht für die BSR Änderungen im Winterdienst vor. So soll die BSR im kommenden Winter folgende Aufgaben neu bzw. erweitert übernehmen:

Schnee- und Glättebeseitigung

  • an nunmehr allen gehwegseitigen Haltestellen der BVG in der Länge der Haltestelle sowie auf zwei Meter Tiefe inkl. Zugang bis zum Gehweg, der wie bisher durch den Grundstückseigentümer zu bearbeiten ist. Für Tramhalte-stellen auf Mittelinseln übernimmt die BVG die Verkehrssicherungspflicht. 
  • auf dem Alexanderplatz, Bebelplatz, Breitscheidplatz, Gendarmenmarkt, Hackescher Markt, Hermann-Ehlers-Platz, Hermannplatz, Kurt-Schumacher-Platz, Pariser Platz, Platz des 18. März, Wittenbergplatz und dem Friedrich-Ebert-Platz sowie
  •  den Fußgängerzonen in der Altstadt Spandau, Fritz-Lang-Platz, der Gorkistraße (zwischen Berliner- und Buddestraße), Marzahner Promenade, Rathausstraße (zwischen Jüden- und Gontardstraße) und der Wilmersdorfer Straße. 
  • Auf ausgewiesenen Radwegen, die begleitend zu verkehrswichtigen Straßen (Einsatzstufe 1) verlaufen, wird der Schnee zeitnah zum Winterdienst auf der Fahrbahn geräumt.

Unverändert ist der Winterdienst an:

  • Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen einschließlich der BVG Haltebuchten sowie weiteren Straßen mit liniengebundenem Personennahverkehr (Einsatzstufe 1). Hier werden wie bisher verantwortungsbewusst und mit geringsten Mengen – maximal 25 Gramm pro Quadratmeter – Auftaumittel (Feuchtsalz) zur Glättebekämpfung eingesetzt. Bei extremer Glättebildung sowie zur Aufrechterhaltung des ÖPNV kann Streckenstreuung erfolgen. 
  • Auf der Stadtautobahn und teilweise auf Bundesfernstraßen wird entsprechend den örtlichen Erfordernissen ebenfalls Streckenstreuung durchgeführt. 
  • Die über 18000 Fußgängerüberwege werden – häufig mehrmals am Tag – vom Schnee beräumt und bei Glätte mit Splitt abgestreut. 
  • Auf Fahrbahnen der Einsatzstufe 2 wird nachrangig zur Einsatzstufe 1 die Schneeräumung in dem örtlich möglichen Ausmaß durchgeführt. Übrigens, beide Einsatzstufen zusammen ergeben die beachtliche Strecke von rund 10.500 Straßenkilometern, das ist mehr als die Strecke Berlin - Singapur. 
  • Radwege außerhalb der Einsatzstufe 1, die ausgebaut und mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, werden wie bisher beräumt.

    Um die regelmäßige Müllabfuhr gewährleisten zu können, bittet die Stadtreinigung darum, alle Wege zu den Mülltonnen bis 7 Uhr und mindestens in Behälterbreite zu räumen bzw. abzustreuen. Sie erinnert daran, dass sonst keine Behälterentleerung erfolgen kann und bei Unfällen auch Regressansprüche drohen.

    Die BSR wird auch in dieser Winterperiode alles daran setzen, ihre Aufgaben schnell, effizient und natürlich im Einklang mit den Anforderungen des Umweltschutzes zu erledigen. Der Winter kennt keine festen Arbeitszeiten – auch nicht für die bis zu 2.100 Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und ihre 470 Räum- und Streufahrzeuge. Nicht selten heißt es daher: Einsatz rund um die Uhr! Damit Orange gerade zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs zügig voran kommt, sollten die Verkehrteilnehmer der Winterdienstflotte möglichst freie Fahrt gewähren.