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Seit Oktober 2003 bietet das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Pilotprojektes ein professionelles Mediationsverfahren an. Die BSR haben im Rahmen dieses gerichtlichen Mediationsverfahrens einen umfassenden Interessenausgleich mit Anliegern erzielt.
Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Berlin, Herrn Professor Dr. Karsten-Michael Ortloff, haben sich die BSR mit Anliegern ihres Gleisanschlusses in Neukölln auch über eine Optimierung der Betriebsabläufe geeinigt. Professor Dr. Ortloff hat im Rahmen des gerichtlichen Mediationsverfahrens ein Prozedere zum Ausgleich verschiedener Interessen entwickelt und das Verfahren kompetent begleitet.
Die Kleingärtner – vertreten durch die Berliner Kanzlei Probandt & Partner - hatten gegen den Gleisanschluss geklagt und wollten vor dem Verwaltungsgericht eine Entscheidung herbeiführen. Hier galt es, jenseits einer rein juristischen Bewertung, ohne Gerichtsverhandlung einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kleingärtnern - als direkte Anlieger - und den BSR zu finden. BSR und die Kleingärtner selbst haben mit dem Mediationsverfahren zu einer sachgerechten Entscheidung gefunden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Insbesondere nach dieser Erfahrung halten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe das gerichtliche Mediationsverfahren für ein geeignetes Mittel, um zu Ergebnissen zu kommen, die unterschiedlichen Interessen gerecht werden - ohne langwierige Gerichtsverfahren mit entsprechenden Kosten. Im Ergebnis des Verfahrens haben sich die Beteiligten verständigt, in Zukunft bei Meinungsverschiedenheiten direkt aufeinander zu zugehen.
Justizsenatorin Karin Schubert ist von der Effizienz des Mediationsverfahrens, das nun seit einem Jahr im Verwaltungsrecht erprobt wird, von Anfang an überzeugt gewesen: „Weil dieses neue Verfahren in Berlin so erfolgreich ist, wird es jetzt auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt."