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Zum Schneeräumen auf Berlins Fahrbahnen legen 450 Räum- und Streufahrzeuge über zehntausend Arbeitskilometer zurück, mehr als die Strecke Berlin – Rio de Janeiro. Bis zu zweitausend Männer in Orange sorgen dafür, dass rund 18.200 Fußgängerüberwege frei von Schnee und bei Glätte abgestreut werden.

Wie wird wohl der Winter? Lang, kalt und schneereich oder sorgt er wieder nur für gelegentliche, winterliche Anstriche. Egal wie es auch kommt, Orange ist gerüstet. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, im November wird es häufig erstmals winterlich. Doch nicht erst dann sorgen die Männer in Orange für Schnee- und Rutschfreiheit auf Berlins Verkehrsadern. Bereits mit den ersten Nachtfrösten führen Winterdienstfahrzeuge in bestimmten Bereichen Kontrollfahrten durch. Und sollte es diesmal zu einer intensiven Winterperiode kommen, werden bis zu zweitausend  Winterdienstprofis (oft sogar rund um die Uhr) mit 450 Räum- und Streufahrzeugen folgende Gegenmaßnahmen ergreifen:

  • Bei Glättegefahr der Fahrbahnbereiche an Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrsbedeutenden Hauptverkehrsstraßen einschließlich ihrer BVG Haltebuchten sowie weiteren Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr erfolgt punktueller Auftaumitteleinsatz (Einsatzstufe 1).
  • Kommt es in dieser Einsatzstufe zu gravierenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch Glättebildung, wird Auftaumittel im gesamten Fahrbahnbereich ausgebracht.

„Zwar setzen wir in diesen Bereichen Auftaumittel zu Glättebekämpfung ein. Dies geschieht jedoch stets sehr verantwortungsbewusst und mit dem richtigem Augenmaß. Häufig genügen bereits zehn Gramm auf einen Quadratmeter, damit Eis auf der Fahrbahndecke taut und damit der reibungslose Fahrzeugfluss, speziell von ÖPNV und Güterverkehr, aufrecht erhalten bleibt,“ so Winfried Becker, Leiter der Geschäftseinheit  Straßenreinigung.

  • Stadtautobahn, Avuszubringer und teilweise Bundesfernstraßen darf von Orange nach örtlichen Erfordernissen durchgehend mit Auftaumittel bearbeitet werden. 
  • Nur dann, wenn die Wetterfrösche eindeutig extreme Verkehrssituationen ankündigen, wird in der Einsatzstufe 1 sowie der Stadtautobahn und Fernstraßen Auftaumittel präventiv eingesetzt.
  • Auf den rund 18.200 Fußgängerüberwegen unserer Stadt wird bei Glätte weiterhin Splitt gestreut und bei Schnee geräumt.
  • Ab drei Zentimeter Schneehöhe erfolgt Schneepflugeinsatz auf Fahrbahnen. Zuerst werden die Bereiche der Einsatzstufe 1, anschließend die der  Einsatzstufe 2 vom Schnee beräumt. Unter die zweite Einsatzstufe fallen die Wohn- und Nebenstraßen. In diesen gilt übrigens keine Streupflicht durch die BSR.  Mit ihrer Räum- und Streuflotte legen die Männer in Orange eine Strecke von über zehntausend Arbeitskilometern zurück. Das sind mehr Kilometer als von Berlin nach Rio de Janeiro (9.952 Kilometer).

Verantwortlich für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen von den jeweiligen Grundstücken sind die Eigentümer. Als Streumittel darf dabei nur Sand oder Splitt eingesetzt werden. Wichtig ist ebenfalls, dass auch die Wege zu den Müllbehälterstandorten in der Breite der am Standplatz vorhandenen Behälter frei von Schnee und Glätte ist (bis 7 Uhr). Ansonsten können die Müllmänner die Tonnen nicht entleeren bzw. kann es bei Unfällen zu Regressansprüchen durch die BSR kommen.

Auch bei bester Organisation und engagiertem Mitarbeitereinsatz bringen die Spitzenzeiten des Berufsverkehrs Behinderungen bei den Räum- bzw. Streuarbeiten mit sich. Grund ist, Orange genießt keine Sonderrechte als Verkehrsteilnehmer. Daher der Appell: Wenn möglich, Platz freimachen für die BSR Räumflotte.