Hauptinhaltsbereich

Das Landgericht Berlin hat heute entschieden, die Anklage wegen Bestechlichkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen den BSR Finanzvorstand, Dr. Lothar Kramm, nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen.
Vorstand und Aufsichtsrat der BSR hatten aus Kenntnis der internen Verfahrensabläufe und Dokumente ausführliche Sachaufklärung betrieben und waren vor diesem Hintergrund überzeugt, dass die gegen Dr. Kramm von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind.

Dazu der BSR-Aufsichtsratsvorsitzende, Senator Harald Wolf: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates der BSR sehen sich durch die Entscheidung des Landgerichtes in dieser Überzeugung bestätigt."  Auch die Vorstandsvorsitzende der BSR, Vera Gäde-Butzlaff, zeigte sich erleichtert: "Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung eine schwere Belastung von der BSR genommen wurde."