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Hält der Winter Einzug, gilt Alarmstufe Orange. Abhängig von den jeweiligen Fahrbahnzuständen auf verkehrsbedeutenden Hauptstraßen setzen die Männer in Orange Auftaumittel (Feuchtsalz) zur Eis- und Glättebekämpfung ein. Dies geschieht verantwortungsbewusst und mit dem richtigen Augenmaß. Bereits Kleindosen von zehn oder 15 Gramm pro Quadratmeter reichen aus, damit das Eis taut. Für Wohn- und
Nebenstraßen besteht keine Streupflicht. Am sogenannten „punktuellen“ Streuen als regulärem Winterdienst ändert sich daher nichts und als Devise gilt auch für die Wintersaison 2005/ 2006: Weniger ist mehr!

Wo wird nun punktuell abgestreut?

Auf Fahrbahnbereichen von Kreuzungen, Einmündungen und in den BVG Haltebuchten auf Hauptverkehrsstraßen sowie   anderen Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (Einsatzstufe 1).

Kommt es in der Einsatzstufe 1 zu massiver Verkehrsbeeinträchtigung, kann Auftaumittel auch schon mal flächendeckend ausgebracht werden.

Im Bereich von  Stadtautobahn, Avuszubringer und teilweise Bundesfernstraßen wird generell durchgehend abgestreut.

Präventiv dürfen die Männer in Orange zum Auftaumittel nur dann greifen, wenn dafür eindeutige Wetterprognosen vorliegen.

Weitere Maßnahmen im Winter sind:

 Mehr als 18.500 Fußgängerüberwege werden bei Glätte abgestreut (weiterhin mit Splitt) sowie bei Schnee beräumt.· Ab ca. 3 cm Schneehöhe erfolgt der Schneepflugeinsatz auf den Fahrbahnen. Dabei werden zuerst Straßen der Einsatzstufe 1 und danach in Einsatzstufe 2 – alle Neben- und Wohnstraßen – bearbeitet. Die bemannte Räumfahrt von Orange bewältigt dabei eine Strecke von ~ 7.200 Arbeitskilometern, fast vier mal von Berlin nach Moskau!

Auf Gehwegen ist jeder Eigentümer dafür verantwortlich, Eis und Schnee vor seinem Grundstück zu beseitigen bzw. bei Erfordernis mit Sand oder Splitt zu streuen.

Der Winter kann also kommen – bis zu 2.300 Männer in Orange mit 550 Winterdienstfahrzeugen sind vorbereitet, falls notwendig, rund um die Uhr. Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz aller Mitarbeiter ergeben sich z.B. im Berufsverkehr Behinderungen für unsere Fahrzeuge. Grund ist, dass die BSR keine Sonderrechte für den Winterdienst  haben. Hierfür hoffen wir auf Verständnis bzw. wäre es hilfreich, für die bemannte Räum- und Streuflotte auch einmal Platz zu machen.