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Die BSR führt gegenwärtig ein strukturiertes Bieterverfahren zur Veräußerung ihrer Liegenschaft Holzmarktstraße 19 – 30 durch.

Im Hinblick auf Pressemeldungen, wonach die BSR durch eine Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses veranlasst werden soll, das Grundstück ohne Bieterverfahren direkt nach anderen als wirtschaftlichen Kriterien zu vergeben, sieht sich die BSR zur Wahrung des Grundsatzes von Transparenz und Gleichbehandlung der am laufenden Verfahren beteiligten Bieter und zur Abwehr eines möglichen Schadens zu folgender Klarstellung veranlasst:

Die BSR ist als Anstalt des öffentlichen Rechts gehindert, eine Veräußerung des Grundstücks unter rein stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten zu betreiben und dafür wirtschaftliche Nachteile in Kauf zu nehmen. Eine Veräußerung des Grundstücks nach dieser Maßgabe könnte unmittelbar allein durch das Land Berlin selbst erfolgen. Dies würde voraussetzen, dass das Land Berlin das Grundstück zunächst selbst von der BSR erwirbt. Dazu hat sich das Land bisher nicht verhalten.