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Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe sind bemüht, ihre Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert, das auf die technischen Anforderungen der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verweist. 

 

Die Websites und mobilen Anwendungen sind nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen des BIKTG Bln i. V. m. BITV 2.0 erfüllt. Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Bilder sind erst zum größten Teil mit einem Alternativtext versehen.
     
  2. Es sind noch nicht alle Websites und mobilen Anwendungen uneingeschränkt mit der Tastatur nutzbar.
     
  3. Auf den Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es noch einige Verlinkungen, die nicht barrierefrei gekennzeichnet sind. 
     
  4. Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

    4.1. Dateiformate von Büroanwendungen,
    Auf den oben genannten Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF- und MS Office-Dokumenten. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden und die nicht für die aktiven von uns wahrgenommenen Verwaltungsverfahren erforderlich sind, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. a BIKTG nicht barrierefrei sein. Bei allen Angeboten, die nach dem 23. September 2019 eingebunden wurden und werden, bemühen wir uns um Barrierefreiheit.

    4.2. 
    Aufgezeichnete zeitbasierte Medien:
    Auf Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu aufgezeichneten zeitbasierten Medien (Audio- und Videodateien). Angebote, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei sein. Bei allen Angeboten, die nach dem 23. September 2020 eingebunden werden, bemühen wir uns um Barrierefreiheit.


    4.3. Live übertragene zeitbasierte Medien:
    Live übertragene zeitbasierte Medien (z. B. Livestreams) müssen nicht barrierefrei sein.


    4.4. Online-Karten und Kartendienste
    Online-Karten und Kartendienste müssen nicht barrierefrei sein, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.


    4.5. Inhalte von Dritten
    Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen nicht barrierefrei sein.


    4.6. Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen
    Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen müssen nicht barrierefrei sein, wenn Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) unvereinbar sind oder automatisierte und kosteneffiziente Lösungen nicht verfügbar sind, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte.


    4.7 Inhalte, die als Archive gelten
    Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden, müssen nicht barrierefrei sein.

 

Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung der bekannten Mängel.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Websites oder mobilen Anwendungen aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:

Berliner Stadtreinigungsbetriebe,
Anstalt des öffentlichen Rechts
Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin
Telefon: 030 7592 4900
barrierefreiheit@bsr.de

 

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.

Link zum Kontaktformular und weiteren Kontaktmöglichkeiten: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/formular.989601.php